Auch wenn über den Sinn einer einheitlichen europäischen Lösung diskutiert werden kann, ab 1. Juli 2008
(bzw. ab 01.01.2009 bei neueren Bauten) muss jeder Eigentümer, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, einen Energieausweis vorlegen. Ohne
diesen Energieausweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweis, den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten.
Der verbrauchsorientierte basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist mit
Kosten von ca. 35 Euro der billigere. Beim bedarfsorientierten Energieausweis besichtigt ein Spezialist Ihre
Immobilie und stellt anhand der vorhandenen Baumaterialien und Dämmungen den Energiebedarf fest. Das ist natürlich
viel aufwändiger und kostet ab ca. 300 Euro. Ein ausgestellter Ausweis ist für 10 Jahre gültig. Ausgenommen von der
Ausweispflicht sind Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern
ist nur ein Ausweis zu erstellen, es wird nicht jede Wohnung getrennt bewertet.
Den Verbrauchsausweis erhalten Sie z.B. bei engiwo.de, auch die
Stadtwerke Karlsruhe bieten das inzwischen an. Für einen Bedarfsausweis arbeiten
wir mit einem DENA-zertifizierten Ausstellungsberechtigten zusammen.
Bisher war die Vorlage eines Energieausweises noch fast freiwillig, bei Nichtvorlage gab es keine ernsthaften Konsequenzen. Ab 1. Mai 2014 ist jeder Vermieter oder Verkäufer gezwungen, schon bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Wir beraten Sie gerne dazu.