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Der EnergieausweisAuch wenn über den Sinn einer einheitlichen europäischen Lösung diskutiert werden kann, ab 1. Juli 2008 (bzw. ab 01.01.2009 bei neueren Bauten) muss jeder Eigentümer, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, einen Energieausweis vorlegen. Ohne diesen Energieausweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweis, den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten. Der verbrauchsorientierte basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist mit Kosten von ca. 35 Euro der billigere. Beim bedarfsorientierten Energieausweis besichtigt ein Spezialist Ihre Immobilie und stellt anhand der vorhandenen Baumaterialien und Dämmungen den Energiebedarf fest. Das ist natürlich viel aufwändiger und kostet ab ca. 300 Euro. Ein ausgestellter Ausweis ist für 10 Jahre gültig. Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern ist nur ein Ausweis zu erstellen, es wird nicht jede Wohnung getrennt bewertet. Für die verschiedenen Haustypen und Baujahre gibt es unterschiedliche Vorschriften:
Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie auch auf den Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
© weststadtmakler.de - Dipl.-Sachverständiger (DIA) Martin Burkard Karlsruhe 2012
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