Mietspiegel Karlsruhe Weststadt 2023

Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen in der Karlsruher Weststadt


Vor 10 Jahren wurde für Karlsruhe erstmals ein Mietspiegel erstellt, er wurde in den Jahren 2017 und 2021 vollständig überarbeitet. In den Jahren 2015, 2019 und 2023 wurden die Mieten jeweils an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. 2021 wurde ein vollständig überarbeiteter Mietspiegel veröffentlicht. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wurde der Betrachtungszeitraum für die ortsüblichen Vergleichsmieten von 4 auf 6 Jahre verlängert, d.h. im aktuellen Mietspiegel werden auch Mietpreise berücksichtigt, die schon vor 6 Jahren neu festgelegt oder angepasst wurden. Zusammen mit der vollständig geänderten Lageeinteilung gab es einige Überraschungen: Deutlich gewonnen haben kleine Apartments bis 30 m² Wohnfläche in allen Lagen und Ausstattungsklassen, sie werden rund 13 % höher angesetzt. Grundsätzlich gab es für hervorragend ausgestattete Wohnungen in Top-Lagen bis 15 % Aufschlag, für gut ausgestattete Wohnungen in guten Lagen moderate Aufschläge. Schlecht ausgestattete Wohnungen in nachteiligen Lagen haben bis knapp 15 % verloren. Besonders stark hat die Baujahresgruppe zwischen 1949 und 1965 verloren.

Sehr erfreulich für Vermieter - aber wenig erfreulich für Mieter: Im Mietspiegel 2023 wurden alle Mieten um rund 9,5 % erhöht. Die geringste Miete liegt jetzt bei 3,90 €/m², die höchste Miete bei 18,80 €/m².

Auf der folgenden Seite können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete Ihrer Wohnung in der Weststadt nach dem Mietspiegel 2023 ermitteln (anonym, ohne Eingabe Ihrer persönlichen Daten, Ergebnis wird sofort angezeigt). Berechnet werden die Unter- und Obergrenzen, der Mittelwert und der Maximalwert bei Neuvermietung nach der Mietpreisbremse.

Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt:

  • Adresse, Baujahr und Wohnfläche
  • Lage der Wohnung im Gebäude und die Ausstattung der Wohnung
  • insgesamt werden 40 Merkmale Ihrer Wohnung abgefragt
Wir sind keine Datensammler ! Deshalb werden weder Ihr Name noch Ihre Kontaktdaten für die Berechnung benötigt.


Berechnung starten


Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Die Berechnung ersetzt keine sachverständige Mieteinschätzung, da dazu sehr viel mehr Fakten berücksichtigt werden.
  • Eine sachverständige Bewertung ist nur nach einer persönlichen Besichtigung und nach Prüfung aller wertbestimmenden Unterlagen möglich.
  • Es können nur typische Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und nur in der Karlsruher Weststadt berechnet werden.
  • Die ermittelte Miete kann nicht für ein Mieterhöhungsverlangen verwendet werden. Dazu werden wie bisher Vergleichsmieten oder ein Mietwertgutachten benötigt.

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